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Kopieren für den Gottesdienst
Viele Lieder und Liedtexte, die im Gottesdienst verwendet werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das heißt: Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlags bzw. der Textdichter und Komponisten kopiert werden. Damit ist in der Regel eine finanzielle Abgabe verbunden. Um den Pfarren und kirchlichen Einrichtungen die Abwicklung zu erleichtern, hat die Österreichische Bischofskonferenz mit dem Vertreter der Urheberrechte, der Literar- Mechana, einen Pauschalvertrag abgeschlossen. Diese Kopiererlaubnis ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Deren Nichteinhaltung kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Deshalb die folgenden Informationen.
Grundsätzliche Infos
Kopien dürfen ausschließlich für den Gottesdienst oder kirchliche Feierlichkeiten bestimmt sein. Die Kopiererlaubnis bezieht sich ausschließlich auf Gesänge der Gemeinde (auch mit Kantoren), nicht aber auf Instrumental-, Chor, Orgel- oder Orchesterstücke. Kopien müssen in korrekt erstellt werden, d.h. es muss stets Name von Textdichter und Komponist vermerkt sein. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Kopien - also auch für Feiertexte, die von Tauf- oder Hochzeitsgesellschaften mitgebracht werden.
Angabe von Autor und Komponist
Auf allen Kopien müssen die Namen des Komponisten und des Textdichters angeführt sein ( z. B. für GL-neu, Nr. 830: T: Michael Denis 1774, M: Johann Adolph Hasse 1774 ). Das gilt auch für nicht-geschützte Lieder - also Lieder, deren Autoren und Komponisten schon länger als 70 Jahre tot sind.
Achtung: Manche Liederbücher haben im fortlaufenden Text keine Autorenangaben(z.B. im "Liederbuch Religion" oder bei Kehrversen im "Gotteslob/1975"). Diese sind in der Regel in einem Anhang verzeichnet. Beim Kopieren sind die Angaben dem Anhang zu entnehmen und auf den Kopien abzudrucken.
Auflagen über 1000 Stück
Bei Auflagen mit mehr als 1000 Stück ist jeweils ein Exemplar mit der Angabe der Stückzahl an die diözesane Finanzkammer zu übermitteln. Diese veranlaßt die Weiterleitung an die Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien).
Achtung: Auflagen über 10.000 Exemplare sind durch den Vertrag nicht mehr gedeckt und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung!
Eigene Liedmappen
Nicht erlaubt sind: das Kopieren vollständiger Ausgaben und das Kopieren von geliehenen und gemieteten Ausgaben, sowie das Herstellen von Ringmappen oder gebundenen Ausgaben (Bände, Hefte, Bücher, u.s.w.). Wenn eine Gemeinde ein [dauerhaftes!] eigenes Liedheft erstellt, muss die Lizenzierung durch die Pfarre mittels einer gesonderten Vereinbarung mit den Rechtsinhabern erfolgen (Weitere Informationen auf Anfrage bei der Literar-Mechana). Die dabei anfallenden Gebühren sind von der jeweiligen Pfarre zu entrichten.
Chor, Orchester, Instrumente
Chor-, Orgel- und Orchester- und Instrumentalnoten fallen nicht unter diese Kopiererlaubnis!
Auszug aus:
Konstantin Reymaier, Kopieren für Gottesdienste
in: Singende Kirche 59. 2012/4, 183.